Kurzgutachten

Zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber

Zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber
  • Die Bundesnetzagentur hat am 20. Oktober 2021 den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegt. Der festgelegte Zinssatz beträgt 5,07% und liegt damit 0,48 Prozentpunkte über dem Zinssatz, der sich bei Anwendung des üblichen Vorgehens der Bundesnetzagentur zur Bestimmung der Eigenkapitalzinssätze ergeben hätte.
  • Lesen Sie hier, wie die Bundesnetzagentur den Eigenkapitalzinssatz ermittelt und wie sich die Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes begründet.

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